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Sonstige Scripte -> Shopscript Add-ons -> Buisness Online
Buisness Online
Artnr.:
2535
eingestellt:
27.03.2008
Design von Ben_cool
Allgemeine Lizenzbestimmungen Vertragsgegenstand: 1. Im folgenden Vertrag gilt der Käufer dieser Software als Lizenznehmer und der Verkäufer als Lizenzgeber. 2. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag. Spätestens mit Installation oder Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer diesen an. Sollte der Lizenznehmer mit den folgenden Bestimmungen nicht einverstanden sein, so ist dieser nicht berechtigt, diese Software zu installieren oder sie zu benutzen! 3. Bei einem Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag kann die erworbene Lizenz jederzeit zurückgezogen und für ungültig erklärt werden. Im Falle des Vertragsverstoßes auf Seiten des Lizenznehmers werden keine geleisteten Zahlungen für erworbene Lizenzen erstattet. 4. Bei Verdacht der Softwarepiraterie, insbesondere unerlaubtes Weiterverkaufen oder Weiterschenken von Lizenzen oder Codeteilen,kann die erworbene Lizenz jederzeit zurückgezogen und für ungültig erklärt werden, des weiteren werden rechtliche Schritte eingeleitet. 5. Bei unerlaubtem Benutzen der Software ohne gültige Lizenz behält sich der Lizenzgeber vor, rechtliche Schritte einzuleiten. 6. Die eingeräumte Lizenz ist nur unter besonderen Bedingungen übertragbar. Siehe Abschnitt "Übertragung". Urheberrecht: 1. Eigentum, Urheberrecht und Leistungsschutzrechte am Softwareprodukt bzw. dem Code liegen beim entsprechenden Produkt-Hersteller. 2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Lizenzprodukt nicht an Dritte weiterzugeben, sowie sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere unerlaubte Veröffentlichung von größeren Codeteilen auf Webseiten, in Foren und Internetchats. Übertragung: 1. Der ursprüngliche Lizenznehmer ist nach Umtragung der Lizenz dazu verpflichtet, die Software inkl. Sicherungskopien vollkommen zu löschen. Support: 1. Der Lizenzgeber bietet freiwillig Support per Email an. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten für Kunden finden Sie im Shop. Diese Art von Support beschränkt sich aber lediglich auf Fragen zur Software bzw. Fragen zu Problemen, welche durch die Software (z.B. durch einen Fehler) entstanden sind. Eine Unterstützung in Form von z.B. Inhaltsgestaltung, Wartung, Designerstellung o.ä. wird nicht geboten. Beschränkte Gewährleistung: 1. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Software naturgemäß komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Deshalb wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software frei von sämtlichen Fehlern ist. Es gibt weiters keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt und mit anderen, vom Lizenznehmer ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenznehmer ist somit für die Wahl und Benutzung der Software, sowie für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich. 2. Der Lizenzgeber ist allerdings bemüht, schwerwiegende Fehler an der Software sobald als möglich zu beheben und in Form von Tipps oder einem Update-Paket bei der Lösung des Problems zu helfen. 3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei der Behebung von Fehler aktiv in Form von sachlich richtiger Beschreibung und Aufzeichnung (z.B. logs) mitzuwirken. 4. Eine Rücknahme der Lizenz gegen Erstattung des Kaufpreises ist nur in Fällen besonders schwerer und fahrlässiger Fehler möglich. Dem Entwickler muss es zuvor möglich sein, den Fehler in einem angemessenen Zeitraum zu beheben! Beschränkte Haftung: 1. Für eventuelle Schäden welche durch die Software verursacht werden, trägt allein der Lizenznehmer die Verantwortung. Dies betrifft insbesondere Datenverlust, Anzeige falscher Informationen, etc. Schadensersatzansprüche gelten daher als ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern der Lizenzgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat, die diesbezügliche Beweispflicht trifft den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, regelmäßig und eigenständig Datensicherungen in Form von Backups vorzunehmen. Anwendbares Recht, Gerichtsstand: 1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Entwicklers. Für Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des beim Entwickler Ansässigen Amtsgericht. Sonstiges: 1. Im Falle einer Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Gebrauch der Software einzustellen und sämtliche Teile der Software und Sicherungskopien zu löschen. 2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung des Vertrages nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestandteile. Einzelplatz-lizenz (E-Lizenz) Nutzungs- und Distributionsrecht: 1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine Einzelplatzlizenz. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. 2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie der erworbenen Software auf einem Internet-Server für das Betreiben eines Projektes für eine Domain zu installieren und zu verwenden. Eine Lizenz darf nicht geteilt oder auf mehreren Internet-Servern gleichzeitig verwendet werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der erworbenen Software bis zu drei Sicherungskopien zu erstellen. 3. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 4. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 5. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 6. Sichtbare Copyright hinweise dürfen nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 7. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln oder zu Encodieren. Reseller für Einzelplatz-lizenzen (R4E) Nutzungs- und Distributionsrecht: 1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine Reseller für Einzelplatzlizenzen. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. 2. Der Lizenznehmer darf die Software oder eine Kopie davon an Endbenutzer (Einzelplatz-Lizenzen) verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen. 3. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 4. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 5. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 6. Sichtbare Copyright hinweise dürfen nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 7. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln oder zu Encodieren. Reseller für Resellerlizenzen (R4R) Nutzungs- und Distributionsrecht: 1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine Reseller für Resellerlizenzen. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. 2. Der Lizenznehmer darf die Software oder eine Kopie davon an Endbenutzer (Einzelplatz-Lizenzen) und Reseller (R4E-Lizenzen) verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen. 3. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 4. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 5. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 6. Sichtbare Copyright hinweise dürfen nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 7. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln oder zu Encodieren. Masterlizenz (ML) Nutzungs- und Distributionsrecht: 1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine Masterlizenz. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. 2. Der Lizenznehmer darf die Software oder eine Kopie davon an Endbenutzer (Einzelplatz-Lizenzen), Einzelplatz Reseller (R4E-Lizenzen) und Resellerplatz Reseller (R4R-Lizenzen) verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen. 3. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 4. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 5. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 6. Sichtbare Copyright hinweise dürfen nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 7. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln oder zu Encodieren. Verleihlizenz (L) Nutzungs- und Distributionsrecht: 1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine Leihlizenz. Diese Lizenz gilt für einen Begrenzten Zeitraum. 2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie der erworbenen Software auf einem Internet-Server für das Betreiben eines Projektes für eine Domain zu installieren und zu verwenden. Eine Lizenz darf nicht geteilt oder auf mehreren Internet-Servern gleichzeitig verwendet werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der erworbenen Software bis zu drei Sicherungskopien zu erstellen. 3. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 4. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 5. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 6. Sichtbare Copyright hinweise dürfen nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 7. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln oder zu Encodieren. Umbaulizenzbeschränkt (UB) Nutzungs- und Distributionsrecht: 1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine beschränkte Umbaulizenz. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. 2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, einen Umbau der Software zu erstellen und diese an Endbenutzer (Einzelplatz-Lizenzen), Einzelplatz Reseller (R4E-Lizenzen), Reseller (R4R-Lizenzen) und eine Masterlizenz (ML) verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen. 3. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 4. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 5. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 6. Sichtbare Copyright hinweise dürfen nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 7. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind berechtigt, die Software zurück zu entwickeln oder zu Encodieren. Umbaulizenzunbeschränkt (UUB) Nutzungs- und Distributionsrecht: 1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine unbeschränkte Umbaulizenz. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. 2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl an umbauten der Software zu erstellen und diese an Endbenutzer (Einzelplatz-Lizenzen), Einzelplatz Reseller (R4E-Lizenzen), Reseller (R4R-Lizenzen) und eine Masterlizenz (ML) verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen. 3. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 4. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 5. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 6. Sichtbare Copyright hinweise dürfen nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 7. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind berechtigt, die Software zurück zu entwickeln oder zu Encodieren.
Preis:
1,40 Euro
Limitierung:
Unlimitiert
Lizenzart:
(E) Einzelplatz-Lizenz
Lizenzbedinungen
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