Diese Webseite verwendet Cookies, mehr Informationen hierzu finden Sie unter
Datenschutz
OK
Impressum
Datenschutz
Lizenzprüfung
Referenzen
Mediadaten
Service
Startseite
Artikel Kategorien
Design & Grafiken (67)
E-Books dt. (25)
E-Books engl. (269)
FWX (10)
Kostenlos (4)
Paidmail 3.0 Pro (142)
Reseller-Ware (34)
Scriptshop v1.1 (13)
Sonstige Scripte (95)
Standalone Spiele (8)
VMS 1 (10)
Webmaster Tools (79)
Wordpress (23)
Werbung
Paidmail 3.0 Pro -> Interfaces -> Tip-Ads (FB+PM)
Tip-Ads (FB+PM)
Artnr.:
813
eingestellt:
04.11.2011
2er Kombi Interfaces für Paidmail 3.0 Pro
Forced-Banner
Paidmails
Zum Netzwerk
Endnutzer Lizenzvertrag End user license agreement (EULA) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Im folgenden Vertrag gilt der Käufer der Software als Lizenznehmer und der Entwickler als Lizenzgeber. 1.2. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag. Spätestens mit Installation oder Nutzung dieser Software erkennt der Lizenznehmer diesen an. Sollte der Lizenznehmer mit den folgenden Bestimmungen nicht einverstanden sein, so ist dieser nicht berechtigt, diese Software zu installieren oder sie zu benutzen! 1.3. Bei einem Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag kann die erworbene Lizenz jederzeit zurückgezogen und für ungültig erklärt werden. Im Falle des Vertragsverstoßes auf Seiten des Lizenznehmers werden keine geleisteten Zahlungen für erworbene Lizenzen erstattet. 1.4. Bei Verdacht der Softwarepiraterie, insbesondere unerlaubtes Weiterverkaufen oder Weiterschenken von Lizenzen oder Codeteilen, kann die erworbene Lizenz jederzeit zurückgezogen und für ungültig erklärt werden, des weiteren werden rechtliche Schritte eingeleitet. 1.5. Bei unerlaubtem Benutzen der Software ohne gültige Lizenz behält sich der Lizenzgeber vor, rechtliche Schritte einzuleiten. 1.6. Die eingeräumte Lizenz ist nur unter besonderen Bedingungen übertragbar. Siehe dazu Punkt 4 „Übertragung“. 2. Urheberrecht 2.1. Eigentum, Urheberrecht und Leistungsschutzrechte am Softwareprodukt bzw. dem Code liegen beim Lizenzgeber, Kai Ripp (D-76857 Eußerthal, Hauptstr. 42). 2.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Lizenzprodukt nicht an Dritte weiterzugeben, sowie sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere unerlaubte Veröffentlichung von größeren Codeteilen auf Webseiten, in Foren und Internetchats. 3. Nutzungs- und Distributionsrecht 3.1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer eine Einzelplatzlizenz. Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. 3.2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie der erworbenen Software auf einem Internet-Server für das Betreiben eines Projektes für eine Domain zu installieren und zu verwenden. Eine Lizenz darf nicht geteilt oder auf mehreren Internet-Servern gleichzeitig verwendet werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der erworbenen Software bis zu drei Sicherungskopien zu erstellen. 3.3. Der Lizenznehmer darf die Software oder eine Kopie davon nicht verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen, verschenken oder in anderer Weise übertragen. 3.4. Die Software kann vom Lizenznehmer auf eigenes Risiko erweitert werden. Das Urheberrecht der eigens entwickelten Code-Teile liegt beim Lizenznehmer sofern nicht anders angegeben und darf daher nach eigenem Ermessen publiziert und weitergegeben werden. Es ist dem Lizenznehmer allerdings nicht gestattet, Teile des Originalcodes an Dritte weiterzugeben. 3.5. Es dürfen keine Softwarekomponenten oder Teile der Software zur Herstellung von eigenen Scripts zum Vertrieb/Verkauf verwendet werden. 3.6. Die Copyright-Notizen in den Scriptdateien dürfen nicht geändert oder entfernt werden. 3.7. Das Script verfügt über Lizenzschlüssel-Prüffunktionen, welche nicht entfernt oder manipuliert werden dürfen. 3.8. Jede Software hat eigene spezifische Sicherheitsmerkmale, welche es dem Lizenzgeber jederzeit ermöglichen, nachzuweisen, dass es sich um sein Gedankengut handelt. 3.9. Der Link im Footer zur Entwicklerwebseite sowie Lizenzschlüssel und Copyright darf nicht entfernt, umgelenkt oder sonst ungültig oder unkenntlich gemacht werden. 4. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), encodieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu Encodiern, es sei denn, Sie sind im besitz einer Entwickler-Lizenz (NFR) die dies gestattet. 5. Übertragung Der Lizenznehmer ist nur durch ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers oder deren Reseller berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Lizenzvertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Dies gibt insbesondere für Weitergabe der Software / der Lizenz in Form eines Weiterverkaufs. Der ursprüngliche Lizenznehmer ist nach erfolgter Zustimmung und Weitergabe der Software dazu verpflichtet, die Software inkl. Sicherungskopien vollkommen zu löschen. Im Falle einer Übertragung wenden Sie sich bitte an den Entwickler oder einen der Reseller! 6. Updates 5.1. Der Lizenzgeber stellt nach eigenem Ermessen in unregelmäßigen Zeitabständen Software-Updates zur Verfügung, welche direkt als Download zur Verfügung gestellt werden. 5.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle gelieferten Updates selbst auf eigene Kosten zu installieren. 7. Support Der Lizenzgeber sowie deren Reseller bietet freiwillig Support per Email an. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten für Kunden finden Sie in den Shops oder im Handbuch. Diese Art von Support beschränkt sich aber lediglich auf Fragen zur Software bzw. Fragen zu Problemen, welche durch die Software (z.B. durch einen Fehler) entstanden sind. Eine Unterstützung in Form von z.B. Inhaltsgestaltung, Wartung, Designerstellung o.ä. wird nicht geboten. 8. Beschränkte Gewährleistung 8.1. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Software naturgemäß komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Deshalb wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software frei von sämtlichen Fehlern ist. Es gibt weiters keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt und mit anderen, vom Lizenznehmer ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenznehmer ist somit für die Wahl und Benutzung der Software, sowie für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich. 8.2. Der Lizenzgeber ist allerdings bemüht, schwerwiegende Fehler an der Software sobald als möglich zu beheben und in Form von Tipps oder einem Update-Paket bei der Lösung des Problems zu helfen. 8.3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei der Behebung von Fehler aktiv in Form von sachlich richtiger Beschreibung oder Aufzeichnung (z.B. Fehlerlogs) mitzuwirken. 8.4. Eine Rücknahme der Lizenz gegen Erstattung des Kaufpreises ist nur in Fällen besonders schwerer und fahrlässiger Fehler möglich. Dem Entwickler muss es zuvor möglich sein, den Fehler in einem angemessenen Zeitraum (14 Tage) zu beheben! 9. Beschränkte Haftung Für eventuelle Schäden welche durch die Software verursacht werden, trägt allein der Lizenznehmer die Verantwortung. Dies betrifft insbesondere Datenverlust, Anzeige falscher Informationen, etc. Schadensersatzansprüche gelten daher als ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern der Lizenzgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat, die diesbezügliche Beweispflicht trifft den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, regelmäßig und eigenständig Datensicherungen in Form von Backups vorzunehmen. 10. Vertragsstrafen Bei jedem Verstoß wird die Nutzungslizenz und das Nutzungsrecht entzogen und das Produkt ist unverzüglich und vollständig zu entfernen. Zusätzlich ist der Lizenzgeber berechtigt Vertragsstrafen bis zu 200€ zu verhängen. In besonders schweren Fällen können auch Strafen bis zu 500€ verhängt werden. Bei der unrechtmäßigen Weitergabe wird pro Verbreitung eine Strafe von 800€ verhängt. Die Offenlegung, das Offenlegen der Quelldateien als Download und der Versand wird mit einer Strafe von 10.000 € geahnded. 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Lizenzgebers. Für Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Landau (Rheinland-Pfalz). 12. Sonstiges 12.1. Im Falle einer Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Gebrauch der Software einzustellen und sämtliche Teile der Software und Sicherungskopien zu löschen. 12.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung des Vertrages nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestandteile. Stand 01.10.2010 – Kai Ripp
Preis:
2,00 Euro
Limitierung:
Unlimitiert
Lizenzart:
(E) Einzelplatz-Lizenz
Lizenzbedinungen
Jetzt Registrieren
Kunden Login
Kunden-ID:
Passwort:
Passwort vergessen
Registrieren
Aktivierungslink
Browser Plugin
Jetzt können Sie mit dem Kostenlosen Browser-Plugin einfach und schnell Ihren wunschartikel finden.
Plugin Installieren
Kundenbewertung
Kundenbewertung
62 Bewertungen
96.13 %
Bewertungen ansehen